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Veröffentlicht am 19. September 2014

Anpassung der Kriegsmaterialverordnung

Bern, 19.9.2014 - Der Bundesrat hat am 19. September 2014 eine Anpassung der Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialausfuhren beschlossen. Ziel dieser Änderung ist es, die regulatorische Benachteiligung der Schweizer Sicherheitsindustrie im Vergleich mit dem europäischen Ausland zu reduzieren. Anlass dazu gab eine Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats. Die Inkraftsetzung der revidierten Bestimmungen erfolgt am 1. November 2014.