Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 26. September 2014

Leihmutterschaft: BJ zieht Urteil ans Bundesgericht weiter

Bern, 26.9.2014 - Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen, das zwei Männer als Väter eines in den USA von einer Leihmutter ausgetragenen Kindes anerkannt hatte, an das Bundesgericht weitergezogen. Die kalifornische Geburtsurkunde, welche die beiden Männer als Väter ausweist, sei nicht zu anerkennen, beantragt das BJ in seiner Beschwerde.