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Veröffentlicht am 30. September 2014

Die Schweiz nimmt vor dem EuGH Stellung zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit

Bern, 30.9.2014 - Die Schweiz hat sich heute vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zum Verhältnis zwischen Schiedsgerichtsbarkeit und europäischem Recht geäussert. Als einer der weltweit wichtigsten Schiedsplätze hat sie ein Interesse daran, dass die Attraktivität der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit nicht durch die europäischen Zuständigkeitsvorschriften für staatliche Zivilgerichte beeinträchtigt wird. Diese Vorschriften gelten aufgrund des Lugano-Übereinkommens auch für die Schweiz.