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Veröffentlicht am 8. Oktober 2014

Bundesrat will mit der EU über Personenfreizügigkeit verhandeln

Bern, 8.10.2014 - Mit der Annahme von Art. 121a BV hat sich die Schweizer Stimmbevölkerung für eine eigenständige Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung ausgesprochen. Der Bundesrat will deshalb mit der Europäischen Union (EU) eine Anpassung des Freizügigkeitsabkommens aushandeln. Wie bereits im Juni angekündigt, hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden, unter dem Vorbehalt der notwendigen Konsultationen Verhandlungen mit der Europäischen Union aufzunehmen. Er hat hierzu am Mittwoch den Entwurf für ein entsprechendes Verhandlungsmandat verabschiedet.