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Veröffentlicht am 23. Oktober 2014

Rahmenbedingungen für die Freigabe von Informatiklösungen der Bundesverwaltung als Open Source Software

Bern, 23.10.2014 - Um die rechtliche Lage bei der Freigabe von Eigenentwicklungen von Informatiklösungen der Bundesverwaltung insbesondere von Open Source Software (OSS) zu klären, wurde ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses wurde heute vom Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) publiziert.