Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 31. Oktober 2014

Berufliche Vorsorge: keine Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten BVG

Bern, 31.10.2014 - Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge müssen auf den 1. Januar 2015 nicht der Preisentwicklung angepasst werden.