Internet: höhere Datenübertragungsraten und neue Regeln für die Domainnamen
Bern, 5.11.2014 - Die Mindestgeschwindigkeit für den Breitband-Internetzugang in der Grundversorgung wird verdoppelt – diese ist eine von mehreren Änderungen, die der Bundesrat im Rahmen diverser Verordnungsrevisionen im Fernmeldebereich verabschiedet hat. Mit diesen Anpassungen werden zudem die Transparenz sowie die Preisangabe bei Fernmelde- und Mehrwertdiensten verbessert sowie die Mittel verstärkt, die dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) bei der Störungsbekämpfung im Frequenzspektrum zur Verfügung stehen. Die Verwaltung der Internet-Domainnamen ".ch" und ".swiss" wird künftig in einer separaten Verordnung über die Internet-Domains (VID) geregelt, die ebenfalls vom Bundesrat verabschiedet worden ist. Die neuen Bestimmungen werden am 1. Januar bzw. 1. Juli 2015 in Kraft treten.