Revision der Energieverordnung per 1. Januar 2015
Bern, 5.11.2014 - Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien sollen rascher und günstiger realisiert werden können. Deshalb senkt der Bundesrat die Photovoltaik-Vergütungssätze für die kostendeckende Einspeisevergütung sowie die Einmalvergütung in zwei Schritten per 1. April und per 1. Oktober 2015. Diese und weitere Änderungen hat der Bundesrat in einer Revision der Energieverordnung festgelegt, die per 1. Januar 2015 in Kraft tritt.