Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 12. November 2014

Bundesrat präzisiert Mehrwertsteuerpflicht von ausländischen Unternehmen

Bern, 12.11.2014 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung zwei Änderungen der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) gutgeheissen und auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Mit dieser Massnahme sollen in Umsetzung der Motion Cassis (12.4197) die Wettbewerbsnachteile von inländischen gegenüber ausländischen Unternehmen verringert werden bis die vorgeschlagene Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes in Kraft tritt.