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Veröffentlicht am 12. November 2014

Bundesrat beantragt Gewährleistung von geänderten Kantonsverfassungen

Bern, 12.11.2014 - Der Bundesrat hat sich heute mit neuen Bestimmungen in einer Reihe von Kantonsverfassungen befasst. Dazu gehören das Verhüllungsverbot im Kanton Tessin und die Einbürgerungsvoraussetzungen im Kanton Bern. Nach Ansicht des Bundesrates können diese Bestimmungen bundesrechtskonform ausgelegt werden. Er beantragt deshalb in seiner am Mittwoch verabschiedeten Botschaft dem Parlament, diese und die Änderungen in weiteren Kantonen zu gewährleisten.