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Veröffentlicht am 19. November 2014

EMRK – zentraler Baustein einer europäischen Grundwertegemeinschaft

Bern, 19.11.2014 - Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bildet einen zentralen Baustein der europäischen Grundwertegemeinschaft. Dieses Bekenntnis zur Konvention schliesst nach Ansicht des Bundesrates nicht aus, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) kritisch zu verfolgen und sich für Reformen stark zu machen. Eine Kündigung der Konvention ist jedoch keine Option, wie er in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht unterstreicht.