Neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht auf dem Prüfstand
Bern, 19.11.2014 - Der Bundesrat hat am Mittwoch zwei parlamentarische Vorstössen zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (14.3776 und 14.3891) zur Annahme empfohlen. Er ist bereit, die Wirksamkeit dieser Gesetzesrevision zu evaluieren.