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Veröffentlicht am 19. November 2014

Die Dynamik des Fernmeldemarkts erfordert zeitgemässe Rechtsgrundlagen

Bern, 19.11.2014 - Mit einem neuen Fernmeldebericht gibt der Bundesrat heute den Startschuss zur Anpassung des Fernmeldegesetzes. Das UVEK wird beauftragt, bis Ende 2015 eine entsprechende Vorlage zu erarbeiten. Die Regelung einzelner, im jetzigen Zeitpunkt noch nicht entscheidungsreifer Fragen wird in einer späteren zweiten Etappe in Aussicht gestellt.