Indirekte Presseförderung: Bundesrat legt Preisermässigungen für 2015 fest
Bern, 5.12.2014 - Der Bund leistet jährlich einen Beitrag von insgesamt 50 Millionen Franken zur indirekten Presseförderung. Damit gewährt die Schweizerische Post Ermässigungen für die Zustellung von Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse sowie für Zeitungen und Zeitschriften von nicht gewinnorientierten Organisationen (sog. Mitgliedschafts- und Stiftungspresse). Die Ermässigungen für das Jahr 2015 betragen 23 Rappen beziehungsweise 14 Rappen pro Exemplar.