Wasserkraftwerke am Hochrhein: Flexibilisierung der Betriebsweise
Bern, 9.12.2014 - Die gültigen Konzessionen verpflichten die Wasserkraftwerke am Hochrhein, sämtliches zufliessendes Wasser zu nutzen. In den letzten Jahren hat sich jedoch der europäische Strommarkt stark gewandelt: Der starke Zubau von erneuerbaren Energien - insbesondere Wind und Photovoltaik - mit unregelmässiger Stromeinspeisung ins Übertragungsnetz stellt hohe Anforderungen an die Netzregulierung. Stundenweise treten sogar negative Strompreise auf. Diese Entwicklungen konnten zu der Zeit, als die Konzessionen für die Wasserkraftwerke am Hochrhein erteilt oder erneuert wurden, nicht vorausgesehen und deshalb in den Konzessionsbestimmungen nicht berücksichtigt werden. Auf Ersuchen verschiedener Betreiber duldet das Bundesamt für Energie (BFE) nun eine eingeschränkte Flexibilisierung der Betriebsweise der betroffenen Kraftwerke.