Anhörung zur Revision der Verordnung über den Steuererlass
Bern, 12.12.2014 - Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat heute die Anhörung zur Revision der Departementsverordnung über die Behandlung von Erlassgesuchen für die direkte Bundessteuer eröffnet. Die Verordnung wird im Hinblick auf das Inkrafttreten der neuen Gesetzesbestimmungen zum Steuererlass angepasst. Die Anhörung dauert bis zum 12. März 2015.