Weko: Verwaltungsgerichtsbeschwerde i.S. Swissgrid hindert Vollzug nicht
Bern, 14.6.2006 - Die Wettbewerbskommission (Weko) erhob am 31. Mai 2006 Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Beschwerdeentscheid der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen (Reko/Wef), welche das Zusammenschlussvorhaben Swissgrid ohne Auflagen zuliess. Es stand und steht den Zusammenschlussparteien jedoch frei, den Zusammenschluss unter Einhaltung der von der Weko verordneten Auflagen zu vollziehen, bis rechtskräftig über die Notwendigkeit der Auflagen sowie deren Umfang entschieden ist.