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Veröffentlicht am 20. Januar 2015

Bericht zur Branchenüblichkeit von Löhnen im Schienengüterverkehr veröffentlicht

Bern, 20.1.2015 - Die Gewerkschaft SEV hat 2014 beim BAV eine Anzeige gegen das Bahnunternehmen Crossrail eingereicht. Sie wirft Crossrail vor, die Vorschrift zu verletzen, wonach dem Personal branchenübliche Arbeitsbedingungen zu gewähren sind. Das BAV hat den Sachverhalt durch externe Spezialisten analysieren lassen und heute deren Bericht veröffentlicht. Über die Anzeige wird es später entscheiden.