Bericht «Haftungsrisiko des Staates bezüglich Atomkraftwerken»
Bern, 21.1.2015 - Der Bundesrat hat den Bericht «Haftungsrisiko des Staates bezüglich Atomkraftwerken» gutgeheissen. Der Bericht erfüllt das Postulat 11.3356 von Nationalrat Vischer Daniel vom 13. April 2011, das den Bundesrat beauftragte, über das Haftungsrisiko des Staates bei einem Reaktorunfall, die Überwälzung dieses Risikos auf Betreiber oder Dritte sowie gegebenenfalls über die Versicherungsabdeckung des durch den Staat zu tragenden Restrisikos zu berichten.