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Veröffentlicht am 21. Januar 2015

Verlängerung des ersten Nachprüfintervalls von Personenwagen und Motorrädern

Bern, 21.1.2015 - Personenwagen und Motorräder müssen periodisch überprüft werden. Da sie heute dank des technischen Fortschritts höheren Standards entsprechen als früher, hat der Bundesrat beschlossen, dass die erste periodische Nachprüfung künftig erst fünf Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung erfolgen muss. Ausserdem werden die Vergabekriterien für Händlerkontrollschilder erweitert.