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Veröffentlicht am 1. Oktober 1999

Unzulässiges Sponsoring bei Radio DRS

Biel-Bienne, 1.10.1999 - BAKOM entscheidet gegen die SRG. Das Internet-Sponsoring der Radiosendung "Echo der Zeit" verstösst gegen das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG). Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in einem an die SRG adressierten Aufsichtsentscheid. Die SRG beziehungsweise Radio DRS hat nun bis zum 8. November 1999 Zeit, den rechtmässigen Zustand wieder herzustellen.