Personenfreizügigkeit: Klare Regeln für Kurzaufenthalter auf Stellensuche
Bern, 13.3.2015 - Ausländische Personen, die eine Kurzaufenthaltsbewilligung zum Zweck der Stellensuche in der Schweiz beantragen, müssen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Der Bundesrat hat am Freitag eine entsprechende Änderung der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs (VEP) verabschiedet, die am 1. April 2015 in Kraft treten wird.