Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 13. März 2015

Beitrag der Radiosendung "Espresso" verletzt Sachgerechtigkeitsgebot

Bern, 13.3.2015 - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag des Konsumentenmagazins "Espresso" von Radio SRF gutgeheissen. Beschwerden gegen die Sendungen "Rundschau" und "Sternstunde Philosophie" von Fernsehen SRF wies sie dagegen ab.