Mehr Kindesschutz dank erweiterter Melderechte und Meldepflichten
Bern, 15.4.2015 - Der Bundesrat will die Meldepflichten bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen auf berufliche Fachpersonen ausdehnen und so den Kindesschutz stärken. Er hat dazu am Mittwoch von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen und die Botschaft für eine entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches verabschiedet.