Bundesrat äussert sich zu Empfehlungen des Parlaments zur Personenfreizügigkeit
Bern, 24.4.2015 - Der Bundesrat hat Stellung genommen zu vier Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N). Die GPK-N empfiehlt dem Bundesrat unter anderem, die Datenlage über Migrantinnen und Migranten zu verbessern. Dies als Mittel, um umfassendere statistische Analysen zu ermöglichen und um das Aufenthaltsrecht im Rahmen der Personenfreizügigkeit besser kontrollieren zu können. Der Bundesrat weist in seiner Antwort darauf hin, dass die Umsetzung dieser Empfehlungen beträchtlichen finanziellen und administrativen Aufwand bei Bund und Kantonen nach sich ziehen würde. Grundsätzlich erachtet er es aber als möglich, bestehende Datensätze zu verknüpfen, um bessere Auswertungen zu ermöglichen.