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Veröffentlicht am 29. April 2015

Bundesrat genehmigt Richtpläne der Kantone Basel-Stadt, Genf und Zürich

Bern, 29.4.2015 - Die Kantone Basel-Stadt, Genf und Zürich haben als erste Kantone ihre Richtpläne an die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes angepasst. Der Bundesrat hat diese Richtpläne heute genehmigt. Somit entfallen für diese drei Kantone die seit Inkrafttreten des revidierten Gesetzes geltenden Übergangsbestimmungen.