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Veröffentlicht am 29. April 2015

Bericht zur Aufbewahrungspflicht nicht abgeholter Sachen

Bern, 29.4.2015 - Heute veröffentlicht der Bundesrat einen Bericht über die Aufbewahrungspflicht nicht abgeholter Sachen. Er erfüllt damit den Auftrag des Postulats 09.4040. Der Bericht zeigt, dass das geltende Recht keine allgemein gültige Beschränkung der Aufbewahrungspflicht für nicht abgeholte Gegenstände vorsieht. Durch eine Anpassung der Regelung des Gläubigerverzugs könnte der Situation des aufbewahrungspflichtigen Schuldners besser Rechnung getragen werden.