Senkung der Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen
Biel/Bienne, 29.4.2015 - Ab dem 1. Mai 2015 wird die Radio- und Fernsehempfangsgebühr nicht mehr der Mehrwertsteuer unterstehen und deshalb von 462 auf 451 Franken gesenkt. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesgerichtes, das heute veröffentlicht wurde. Derzeit unterliegen die Empfangsgebühren einem Mehrwertsteuersatz von 2.5%. Allfällige andere Auswirkungen dieses Urteils werden das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) nun eingehend prüfen.