Daten von Privatpersonen bei Moneyhouse – EDÖB zieht Fall vor Bundesverwaltungsgericht
Bern, 30.4.2015 - Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat seine dritte Untersuchung bei der Auskunftei Moneyhouse, die auf ihrer Plattform umfangreiche Angaben über Privatpersonen anbietet, mit einer Empfehlung abgeschlossen. Darin fordert er insbesondere Verbesserungen bei der Bearbeitung von Persönlichkeitsprofilen, der Information der betroffenen Personen und der Datenrichtigkeit. Weil Moneyhouse die Empfehlung nur teilweise akzeptiert hat, wird der EDÖB sie nun dem Bundesverwaltungsgericht zur rechtlichen Klärung vorlegen.