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Veröffentlicht am 7. Mai 2015

BAV verzichtet vorerst auf Richtlinie zur Branchenüblichkeit im Schienengüterverkehr

Bern, 7.5.2015 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) beurteilt die Arbeitsbedingungen der Crossrail-Lokführer mit Dienstort Brig als branchenüblich und hat darum ein Gesuch um Entzug der Netzzugangsbewilligung abgewiesen. Crossrail ist im grenzüberschreitenden Verkehr tätig. Dort ist die Lohnbandbreite grösser als im Binnenverkehr. Das geht aus der Verfügung hervor, die das BAV heute dazu erlassen hat. Diese kann angefochten und einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden. Angesichts der Bedeutung des Themas für Arbeitnehmer und Bahnen erachtet das BAV die Schaffung von Rechtssicherheit durch eine gerichtliche Klärung als wichtig. Es verzichtet vorerst auf eine Richtlinie zur Branchenüblichkeit von Arbeitsbedingungen im Schienengüterverkehr.