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Veröffentlicht am 4. Juni 2015

Hindernisfreie Gestaltung des öffentlichen Verkehrs: BAV treibt Umsetzung voran

Bern, 4.6.2015 - Spätestens ab 2024 muss im Eisenbahn-Fernverkehr mindestens ein Zug pro Stunde und Richtung über Niederflur-Einstiege verfügen. Das schlägt das Bundesamt für Verkehr (BAV) in einer Richtlinie vor, die es heute in die Anhörung geschickt hat. Damit treibt der Bund die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) weiter voran. Ziel ist, dass Personen mit Behinderungen oder altersbedingten Einschränkungen den öffentlichen Verkehr möglichst selbständig benützen können.