Bargelddienstleistungen: Post gewährleistet Erreichbarkeit
Biel/Bienne, 9.6.2015 - Die Schweizerische Post AG hat auch 2014 Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs gemäss den gesetzlichen Vorschriften angeboten und die Erreichbarkeitsvorgaben des Bundesrates erfüllt. Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), nachdem es im zweiten aufeinanderfolgenden Jahr den Jahresbericht der Post über die Erfüllung des Grundversorgungsauftrags im Bereich der Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs geprüft hat.