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Veröffentlicht am 10. Juni 2015

Höhere Qualitätsstandards im Arzneimittelvertrieb

Bern, 10.6.2015 - Das Eidgenössische Departement des Innern hat die Leitlinien für die Gute Vertriebspraxis von Humanarzneimitteln dem EU-Recht angepasst. Damit werden die Qualitätsanforderungen an den Arzneimittelvertrieb erhöht und der Schutz der Patientinnen und Patienten gestärkt. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass der Schweiz keine Handelshemmnisse gegenüber der EU entstehen.