Bundesrat beschliesst Änderungen im Bundespersonalrecht
Bern, 12.6.2015 - Der Bundesrat hat heute verschiedene Änderungen in der Bundespersonalverordnung gutgeheissen. Im Vordergrund stehen Anpassungen im Bereich des Gesundheitsschutzes für Angestellte in festen Dienstplänen, bei der Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit und Unfall von Angestellten im Stundenlohn, bei der Ferienkürzung sowie beim Ersatz von nicht gedeckten Schäden aufgrund von Ausschlussklauseln bei privaten Versicherungen. Ausserdem werden Änderungen bei der Ausrichtung von Familienzulagen vorgenommen.