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Veröffentlicht am 12. Juni 2015

Verordnung und Rahmenbedingungen des Bürgschaftswesens modernisiert

Bern, 12.6.2015 - Der Bundesrat hat am 12. Juni 2015 die revidierte Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen gutgeheissen. Mit der Revision werden die Verordnung, und somit die Rahmenbedingungen des Bürgschaftswesens, präzisiert und modernisiert. Die revidierten Bestimmungen treten am 1. Januar 2016 in Kraft.