Sanktionen gegenüber Jemen
Bern, 12.6.2015 - Am 12. Juni 2015 hat der Bundesrat die Zwangsmassnahmen gegenüber Jemen geändert und zusätzlich ein Embargo für Rüstungsgüter und verwandtes Material eingeführt. Damit setzt er die vom UNO-Sicherheitsrat in der Resolution 2216 (2015) beschlossene Verschärfung der Sanktionen in Schweizer Recht um.