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Veröffentlicht am 24. Juni 2015

Private Sicherheitsdienstleistungen im Ausland werden ab 1. September 2015 geregelt

Bern, 24.6.2015 - Ab dem 1. September 2015 sind Söldnerfirmen in der Schweiz verboten. Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) und die dazugehörende Verordnung auf diesen Zeitpunkt in Kraft zu setzen. Ein Unternehmen, das Sicherheitsdienstleistungen im Ausland ausführt, untersteht zudem einer vorgängigen Meldepflicht.