Restwasser: Ein Drittel der Wasserfassungen noch immer nicht saniert
Bern, 30.6.2015 - Nur mit ausreichendem Restwasser können Gewässer ihre vielfältigen, natürlichen Funktionen erfüllen. Gemäss Gewässerschutzgesetz hätten die Kantone bis Ende 2012 alle Restwasserstrecken unterhalb von Wasserentnahmen, die vor 1992 bewilligt wurden, sanieren müssen. Die meisten Kantone sind jedoch weiterhin stark im Rückstand. Lediglich sechs haben bis heute die gesetzlichen Vorgaben aus dem Jahr 1992 vollständig umgesetzt. Zahlreiche Kantone melden weitere Verzögerungen an.