Bundesrat gegen Wechsel bei medizinischer Notversorgung wegen Alkoholvergiftung
Bern, 1.7.2015 - Wenn jemand wegen einer Alkoholvergiftung notfallmässig im Spital behandelt werden muss, soll die Grundversicherung die Kosten weiterhin übernehmen. Der Bundesrat lehnt eine Vorlage des Parlaments ab, die dies ändern will. Eigenes Verschulden ist heute kein Kriterium dafür, ob die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten übernimmt oder nicht. Eine Ausnahme bei übermässigem Alkoholkonsum käme einem Systemwechsel gleich und wäre mit dem Verfassungsgrundsatz der Rechtsgleichheit schwer vereinbar.