Umgang mit Wolf und Kormoran: Bundesrat setzt geänderte Verordnungen in Kraft
Bern, 1.7.2015 - Jungwölfe eines Rudels dürfen inskünftig unter gewissen Voraussetzungen abgeschossen werden. Der Bundesrat hat heute die Jagdverordnung in diesem Sinn revidiert. Er hat ausserdem die Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate mit einer Bestimmung ergänzt, die der Prävention vor Schäden an Fischbeständen durch Kormorane dient. Beide Verordnungen gelten ab Mitte Juli.