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Veröffentlicht am 1. Juli 2015

Neue IKT-Sicherheitsverfahren zum Schutz vor nachrichtendienstlicher Ausspähung

Bern, 1.7.2015 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine Überarbeitung der Weisungen über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung gutgeheissen. Neu wird ein Prüfprozess zur Anwendung kommen, um das Risiko der Ausspähung durch nachrichtendienstlich instrumentalisierte IKT-Anbieter bei Beschaffungen für die Bundesverwaltung zu reduzieren. Die neuen Weisungen werden am 1. Januar 2016 in Kraft treten.