Krankenversicherung vergütet nicht-invasive Trisomie-Bluttests
Bern, 7.7.2015 - Ab dem 15. Juli 2015 vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) bei schwangeren Frauen nicht-invasive Trisomie-Tests. Bedingung für die Vergütung dieser Bluttests ist, dass ein sogenannter Ersttrimester-Test durchgeführt worden ist und dieser ein erhöhtes Risiko für Trisomie ergeben hat. Weiter werden unter anderem die Beiträge der OKP an Geburtsvorbereitungskurse erhöht.