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Veröffentlicht am 7. Juli 2015

Krankenversicherung vergütet nicht-invasive Trisomie-Bluttests

Bern, 7.7.2015 - Ab dem 15. Juli 2015 vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) bei schwangeren Frauen nicht-invasive Trisomie-Tests. Bedingung für die Vergütung dieser Bluttests ist, dass ein sogenannter Ersttrimester-Test durchgeführt worden ist und dieser ein erhöhtes Risiko für Trisomie ergeben hat. Weiter werden unter anderem die Beiträge der OKP an Geburtsvorbereitungskurse erhöht.