Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 9. Juli 2015

Soforthilfe für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen: erste Bilanz

Bern, 9.7.2015 - Am 30. Juni 2015 ist die Frist für die Einreichung von Gesuchen um einen Beitrag aus dem Soforthilfefonds abgelaufen. Bis zu diesem Datum sind über 1'300 Gesuche eingereicht worden. Von den 737 Gesuchen, die bereits bearbeitet werden konnten, wurden rund 600 positiv beurteilt und zur Auszahlung an die Glückskette weitergeleitet. Insgesamt sind bisher rund 4,6 Millionen Franken ausbezahlt worden, das heisst nicht ganz 8'000 Franken pro Person. Alle Kantone beteiligen sich solidarisch an der Finanzierung der Soforthilfe.