WEKO revidiert die KFZ-Bekanntmachung und deren Erläuterungen
Bern, 15.7.2015 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat am 29. Juni 2015 die Bekanntmachung vom 21. Oktober 2002 über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel (nachfolgend: KFZ-Bekanntmachung) und deren Erläuterungen einer Revision unterzogen. Damit werden der Fallpraxis der WEKO, den neuen Markt- und Technologieentwicklungen sowie den Anpassungen im europäischen und schweizerischen Kartellrecht Rechnung getragen. Mit der Revision bekräftigt die WEKO ihren Willen, weiterhin gegen schädliche Wettbewerbsabreden im Automobilvertrieb in der Schweiz vorzugehen und einer Abschottung des schweizerischen Marktes für den Kraftfahrzeughandel entgegenzuwirken.