Schweiz-Deutschland: Klärung beim Marktzugang für Banken
Bern, 16.7.2015 - Schweizer Banken, die grenzüberschreitend in Deutschland Finanzdienstleistungen anbieten wollen, können ab sofort um eine vereinfachte Freistellung bei der deutschen Finanzmarktaufsicht BaFin ersuchen. Zu dem 2013 zwischen den Finanzministerien der Schweiz und Deutschlands getroffenen Memorandum zur grenzüberschreitenden Erbringung von Finanzdienstleistungen sind letzte Klärungen erfolgt.