Zugang zum Strassenverkehrsmarkt mit neuen Regeln ab Januar 2016
Bern, 2.9.2015 - Ab dem 1. Januar 2016 wird die Lizenzpflicht auf alle Strassenfahrzeuge für die Güterbeförderung mit über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ausgedehnt. Dieses Datum hat der Bundesrat heute für das Inkrafttreten der revidierten Gesetzesbestimmungen festgelegt, mit denen eine verstärkte Teilnahme der Schweiz am europäischen Strassenverkehrsmarkt angestrebt wird. Parallel dazu verabschiedete er die angepassten Bestimmungen auf Verordnungsstufe. Angesichts der anhaltenden Frankenstärke wurden die Grundbeträge für den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit abgesenkt.