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Veröffentlicht am 28. Juni 2006

Eintragung der Partnerschaft im Detail geregelt; Bundesrat verabschiedet Änderung der Zivilstandsverordnung

Bern, 28.6.2006 - Der Bundesrat hat das Verfahren zur Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft im Detail geregelt. Er hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung der Zivilstandsverordnung verabschiedet, die mit dem Partnerschaftsgesetz auf den 1. Januar 2007 in Kraft treten wird. Ab diesem Zeitpunkt werden gleichgeschlechtliche Paare eine Lebensgemeinschaft mit gegenseitigen Rechten und Pflichten begründen können.