Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 18. September 2015

Versicherungsschutz in der freiwilligen Unfallversicherung bleibt erhalten

Bern, 18.9.2015 - Selbständigerwerbende, die in der Schweiz wohnen, sind nicht obligatorisch gegen Unfall versichert. Sie können aber der freiwilligen Unfallversicherung beitreten, und mit ihnen auch ihre Familienmitglieder, die im selben Betrieb arbeiten und nicht obligatorisch versichert sind. Der Bundesrat hat nun den minimal versicherten Verdienst in der freiwilligen Versicherung per 1. Januar 2016 der Lohnentwicklung angepasst. Für Selbständigerwerbende liegt er neu bei 66‘690 Franken (früher 63‘000 Franken) und bei 44‘460 Franken für mitarbeitende Familienglieder (früher 42‘000 Franken).