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Veröffentlicht am 28. Juni 2006

Einheitliches Zivilprozessrecht beseitigt die Rechtszersplitterung; Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Schweizerischen Zivilprozessordnung

Bern, 28.6.2006 - Mit der Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts wird die Rechtszersplitterung und die damit verbundene Rechtsunsicherheit beseitigt. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur Schweizerischen Zivilprozessordnung verabschiedet, welche die 26 kantonalen Zivilprozessgesetze ersetzen wird.