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Veröffentlicht am 2. Oktober 2015

Walliser Rohschinken und Walliser Trockenspeck sind nun geschützt

Bern, 2.10.2015 - Die Einsprachefrist für die Eintragung von Walliser Trockenspeck und Walliser Rohschinken als geschützte geografische Angaben GGA ist abgelaufen. Beim Bundesamt für Landwirtschaft BLW ging keine Einsprache ein. Diese GGA können somit ins Register aufgenommen werden.